Kurzfristige Massnahmen zur Verkehrsberuhigung

Mit Schreiben vom 3. August 2005 stellt das Aktionskomitee für vernünftige Strassenplanung zwei Anträge an das Tiefbauamt. Diese Anträge wurden an das Polizeidepartement weitergeleitet.
Voraussetzung für die beantragten Massnahmen sind Verkehrsdatenerhebungen (Art. 107, Abs. 5 der Signalisationsverordnung). Diese Daten wurden auf den Fahrspuren in Richtung Tierspital vom 6.11. bis 11.11.2005 und in Richtung Bucheggplatz vom 11.11. bis 17.11.2005 erhoben. Alle Massnahmen müssen mit den Projekten des Tiefbauamtes abgestimmt werden.

 

 

 

 

 

 

Antrag 1

 

Geschwindigkeitsbegrenzung auf allen Fahrspuren generell 50 km/h

Die Geschwindigkeit wird auf dem Strassenabschnitt der Bucheggstrasse auf allen Spuren, die oberirdisch zwischen dem Hirschwiesentunnel Westseite und der Bucheggplatzunterführung Ostseite durch das dichtbesiedelte Milchbuckquartier führen, mit einer geeigneten Signalisation auf generell 50 km/h festgelegt.

Die einheitliche Signalisation "generell 50" wurde im Sommer 2006 eingerichtet.

 

 

 

 

 

Antrag 2

 

Installation einer Radarüberwachung

Die Geschwindigkeit auf dem Strassenabschnitt der Bucheggstrasse, der oberirdisch zwischen dem Hirschwiesentunnel Westseite und der Bucheggplatzunterführung Ostseite durch das dichtbesiedelte Milchbuchquartier führt, wird auf allen Spuren von einer fest installierten Radaranlage in jede Richtung überwacht, damit die auf generell 50 km/h festgelegte Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich eingehalten wird.

Eine Radarüberwachung stadteinwärts wurde im August 2006 installiert.


Eine Radarüberwachung stadtauswärts wurde im Februar 2015 installiert.

 

 

 

 

 

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