Mittelfristige Massnahmen bis Frühjahr 2016

Besorgte und engagierte Stimmberechtigte aus Wipkingen und Unterstrass haben am 10. September 2007 beim Bezirksrat des Bezirks Zürich gegen die Stadt Zürich einen Stimmrechtsrekurs zur Westtangente eingereicht. Sie klagen gegen die Unterlassung einer vollständigen und korrekten Umsetzung des Abstimmungsergebnisses vom 8. Dezember 1968. Gegenstand der Abstimmung war damals der provisorische Ausbau der Bucheggstrasse und der Rosengartenstrasse zur Westtangente im Abschnitt Nordstrasse-Bucheggplatz-Hirschwiesen-Winterthurerstrasse (Tierspital). Mit der formellen Begründung wird die Legitimation gerechtfertigt. Hier noch Informationen zum Sachverhalt und zu den rechtlichen Grundlagen. Die materielle Begründung umfasst über 30 Seiten.

Mit diesem Rekurs soll die Stadt Zürich motiviert werden, ihre ohnehin geplanten Projekte auch tatsächlich und fristgerecht zu realisieren.

 

 

 

 

 

 

 

An einer Informationsveranstaltung vom 1. November 2005 orientierte das Tiefbauamt der Stadt Zürich unter dem Vorsitz von Stadtrat Martin Waser über zwei Projekte zur Verkehrsberuhigung zwischen Hardbrücke und Hirschwiesentunnel, welche mit einem Kostenaufwand von CHF 4.5 Mio. bzw. CHF 2.5 Mio. bis 2009 realisiert werden sollen.

 

 

 

 

 

Projekt 1

 

Verkehrsregelungsanlagen mit oberirdischen Fussgängerübergängen mit Mittelinseln

Fussgängerübergänge sind vorgesehen bei der Röschibachstrasse, bei der Nordstrasse, bei der Lehenstrasse und bei der Wibichstrasse. Im Abschnitt Lehenstrasse bis Bucheggplatz ist bergwärts eine Spurreduktion zu Gunsten eines begrünten Mittelstreifens oder einer Troittoirverbreiterung vorgesehen.
Auf Antrag des AVS sollen die entsprechenden Massnahmen bis zum Hirschwiesentunnel erweitert werden.

Bis heute (2017) wurde davon nichts realisiert.

 

 

 

 

 

Projekt 2

 

Spurreduktion zwischen 21.00 und 06.00 Uhr zwischen der Hardbrücke und dem Hirschwiesentunnel

Gemäss Beschluss Stab Verkehr vom 29.08.2005 ist vorgesehen, die Rosengartenstrasse und die Bucheggstrasse von abends 21 Uhr bis morgens 6 Uhr auf je 1 Spur pro Fahrtrichtung zu reduzieren.
Auf Antrag des AVS sollen diese Massnahmen bis zum Hirschwiesentunnel erweitert werden, wobei auch ein Fussgängerübergang bei der Langackerstrasse geplant wird.

Im Frühjahr 2016 wurde mit einer durchgehenden Sicherheitslinie die linke direkte Spur stadtauswärts in den Hirschwiesentunnel von der rechten Spur Richtung Wehntalerstrasse getrennt und die Signalisation bereits vor der Bucheggplatzunterführung angepasst.
Damit konnte der Verkehrsfluss verbessert und das „Gerangel“ vor dem Hirschwiesentunnel stadtauswärts weitgehend eliminiert werden.

Ein Fussgängerübergang „Langackerstrasse“ auf der Höhe Bucheggstrasse 120 fehlt noch.

 

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